Allgemeine Geschäftsbedingungen der CONMAT GmbH & Co. KG gegenüber Unternehmern

§ 1 Allgemeines, Vertragssprache

(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf die zwischen Ihnen (nachfolgend „Kunde“) und uns, der CONMAT GmbH & Co. KG (nachfolgend CONMAT, wir oder uns“) geschlossenen Verträge, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Informationen zu uns erhalten Sie hier (Link zum Impressum).

(3) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Nachweis Ihrer Unternehmereigenschaft

Unser Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Wir können daher vor Vertragsschluss verlangen, dass Sie uns Ihre Unternehmereigenschaft ausreichend nachweisen, z.B. durch Angabe Ihrer UST-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

Zum Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Absatz 1 BGB).

§ 3 Zustandekommen des Vertrages, Vertragssprache

(1) Unsere Angebote erfolgen, soweit sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet oder enthält eine bestimmte Annahmefrist. Sie stellen keinen Antrag im Sinne der §§ 145 ff. BGB dar, sondern gelten für den Kunden als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an CONMAT zum Abschluss eines Vertrages über die vom Kunden bestellte Leistung dar.

Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst zustande, sobald wir Ihre Bestellung durch eine gesonderte E-Mail oder Post an den Kunden oder das Angebot des Kunden vor Ort annehmen (Annahmeerklärung). Bitte prüfen Sie regelmäßig den SPAM-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.

(3) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden ist der geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von uns vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den geschlossenen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

(4) Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von uns weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

(5) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zu Ihrer Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.

§ 4 Speicherung des Vertragstextes

Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Produkten und/oder Leistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Ihnen per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht.

§ 5 Leistungsangebot/Subunternehmer

(1) Wir bieten auf unserer Onlinepräsenz unter https://www.con-mat.de/ unseren Kunden bestimmte Dienstleistungen wie die Planung, Lieferung und Montage von Absturzsicherungen und Unterkonstruktionen für Solaranlagen für Flachdächer an, wobei die Aufzählung nicht als abschließend gilt.
(2) CONMAT wird seine Leistungen mit der erforderlichen fachlichen und kaufmännischen Sorgfalt nach bestem Wissen erbringen.
(3) CONMAT greift bei der Erfüllung seiner Vertragspflichten auf Subunternehmer zurück, womit der Kunde einverstanden ist.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird uns die für die Erbringung der Leistung von seiner Seite sämtliche für die Erbringung der Leistung notwendigen gegebenenfalls aktualisierten Unterlagen, Informationen, Arbeitsmittel, auch später bekanntwerdende, und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stellen. CONMAT darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer diese sind für uns offensichtlich unvollständig oder unrichtig.
Der Kunde gewährt CONMAT – falls notwendig – den für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Zugang zu Gebäuden und Räumlichkeiten – sowie – falls erforderlich – zu seinen IT-Systemen. CONMAT wird dabei die ihm vom Kunden mitgeteilten Anforderungen beachten, insbesondere Richtlinien zum Verhalten in den Gebäuden und Räumlichkeiten sowie zur Sicherheit.
(2) Mitwirkungspflichten sind wesentliche Pflichten des Kunden. Kommt der Kunde trotz Aufforderung seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, sind wir insoweit von unseren Verpflichtungen befreit, soweit die Einhaltung der nichterfüllten Pflicht Voraussetzung für die Leistungserbringung durch uns ist. Wir können außerdem hierdurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung stellen.
(4) Sind wir der Auffassung, dass der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht nicht vertragsgemäß erbringt, werden wir den Kunden hierauf unverzüglich hinweisen und dem Kunden eine angemessene Nachfrist für die Erbringung der Mitwirkungsleistung setzen, gegebenenfalls werden wir den Kunden auf etwaige nachteilige Folgen der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Mitwirkungsleistung im Rahmen der Nachfristsetzung hinweisen. Solange Mitwirkungsleistungen nicht vertragsgemäß erbracht sind, sind wir für sich daraus ergebende Leistungsstörungen nicht verantwortlich.
Durch die nicht vertragsgemäße Erbringung von Mitwirkungsleistungen uns entstehender Mehraufwand können wir gesondert in Rechnung stellen. Gegebenenfalls weitergehende Ansprüche von uns bleiben unberührt.

§ 7 Vertragsdauer, Kündigung

(1) Die Dauer des Vertrags sowie der Zeitpunkt der Leistung ergeben sich aus den spezifischen Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden.

(2) Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für uns liegt insbesondere vor, wenn

a) der Kunde sich einer wesentlichen, trotz Abmahnung fortgesetzten Vertragsverletzung schuldig macht oder
b) besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer unter Abwägung der beiderseitigen Interessen mir eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist.

(3) Die Kündigung bedarf mindestens der Textform.

§ 8 Behinderung/Höhere Gewalt

(1) Sehen wir uns in der Durchführung des Vertrags durch Umstände gleich welcher Art behindert, so werden wir dies dem Kunden rechtzeitig und ohne schuldhaftes Zögern mitteilen. Sind die behindernden Umstände von uns nicht zu vertreten, so werden sich die Vertragspartner über eine angemessene Verschiebung der vereinbarten Termine verständigen. Unterbleibt die rechtzeitige Mitteilung, so können wir uns später auf diese Umstände nicht berufen.

Sollte keine Einigung zwischen uns und dem Kunden zustande kommen, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und ihm werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.

(2) In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit.
Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Pandemien, Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie von ihr nicht verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen.
Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen, soweit wie möglich zu beschränken.

Die Vertragsparteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen und festlegen, ob nach ihrer Beendigung, die während dieser Zeit nicht durchgeführte Leistungen nachgeholt werden sollen. Ungeachtet dessen ist jede Vertragspartei berechtigt, von den hiervon betroffenen Bestellungen bzw. Buchungen zurückzutreten, wenn die höhere Gewalt mehr als drei Wochen seit dem vereinbarten Leistungsdatum andauert. Das Recht jeder Vertragspartei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Vertrag auch wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

§ 9 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot

(1) Unsere Preise gelten für den in der Annahmeerklärung aufgeführten Leistungsumfang. Die Preise verstehen ich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Wird zwischen uns und dem Kunden eine nicht vorgesehene zusätzlich zu erbringende Leistung vereinbart, so haben wir Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung. Diese Vergütung muss vor Beginn der Ausführung der zusätzlichen Leistung dem Kunden gegenüber angekündigt werden.
(3) Für die Zahlung durch den Kunden akzeptieren wir nachfolgende Zahlungsmethoden:
Rechnung/Banküberweisung.
Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen bzw. zuzulassen.
(4) Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und ohne jeden Abzug zu zahlen. Bankspesen für Geldtransfers aus dem Ausland gehen zu Lasten des Kunden.
(5) Für den Fall, dass der Kunde bei Fälligkeit nicht leistet, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9% – Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen, die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
Bei Verzug mit einer Entgeltforderung hat der Kunde, der kein Verbraucher ist, außerdem die gesetzliche Pauschale von EUR 40,00 zu zahlen (§ 288 Absatz 5 BGB). Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadenersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung besteht.
(6) Wir sind berechtigt, Forderungen durch Vertrag mit einem Dritten auf diesen zu übertragen (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der Dritte an unsere Stelle als Forderungsinhaber. Die Abtretung werden wir dem Kunden in der jeweiligen Rechnung anzeigen. In diesem Fall kann der Kunde nur noch an den Dritten als neuen Gläubiger mit schuldbefreiender Wirkung leisten.
(7) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(8) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

§ 10 Vertraulichkeit

(1) Soweit sich die Vertragsparteien Geschäftsgeheimnisse zur Erfüllung des Vertragszwecks zur Verfügung stellen, verpflichtet sich jede Partei, alle ihr indirekt oder direkt zur Kenntnis gekommenen Geschäftsgeheimnisse zeitlich unbegrenzt strikt vertraulich zu behandeln und diese nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden.
(2) Die Geschäftsgeheimnisse dürfen nur gegenüber denjenigen Personen offengelegt werden, die Zugang zu den Geschäftsgeheimnissen zur Erfüllung des Vertragszwecks benötigen und die offenlegende Partei wird ihnen die in § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Geheimhaltungsbestimmungen auferlegen. Jede der Vertragsparteien wird den Verlust oder unbefugte Weitergabe vertraulicher Informationen der anderen Vertragspartei unverzüglich schriftlich mitteilen. Dies gilt auch bei Raub, Einbruch, Diebstahl und ähnlichen Vorkommnissen.
(3) Jede Partei wird nach dem aktuellen Stand der Technik angemessene technische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse ergreifen, und sie durch angemessene und geeignete Geheimhaltungs- und Schutzmaßnahmen gegen unbefugten Zugriff oder Missbrauch Dritter und vor Verlust sichern und es unterlassen, die Geschäftsgeheimnisse selbst oder durch Dritte wirtschaftlich zu verwerten.
(4) Verstößt eine Partei gegen die sich aus (1) und (2) ergebende Verpflichtung und hat sie diesen Verstoß zu vertreten, verwirkt sie eine Vertragsstrafe, die von der anderen Partei im Einzelfall nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festzulegen und im Streitfall von dem örtlich zuständigen Landgericht zu überprüfen ist.
Eine gezahlte Vertragsstrafe ist auf Schadensersatzansprüche, die aus der gleichen Pflichtverletzung resultieren, anzurechnen. Die Vertragsstrafe stellt dabei den Mindestschaden dar.

§ 11 Schutzrechte Dritter

(1) CONMAT steht dafür ein, dass seine Leistungen frei von Rechten Dritter sind und seine vertragsgemäße Nutzung nicht in Patente, Lizenzen oder sonstige Schutzrechte Dritter eingreift. CONMAT wird den Kunden auf erstes Anfordern von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen und gegen alle Ansprüche verteidigen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden. CONMAT erstattet dem Kunden alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstigen Schäden, soweit dem Kunden aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben bzw. bleiben müssen. Der Kunde hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten.
(2) Die Vertragspartner sind wechselseitig verpflichtet, sich unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen sie Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen geltend gemacht werden.
(3) Werden durch die vereinbarten Leistungen bzw. durch deren Nutzung Rechte Dritter verletzt, so wird CONMAT die betroffenen Lieferungen und Leistungen auf eigene Kosten unverzüglich so abändern, dass die betroffenen Leistungen schutzfrei gestellt werden oder dem Kunden das Recht zur unbelasteten Nutzung verschaffen. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben dem Kunden vorbehalten.

§ 12 Datenschutz

(1) Zu unseren Qualitätsansprüchen gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten der Kunden (diese Daten werden nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) umzugehen. Die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden personenbezogenen Daten werden von uns daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Wir werden die personenbezogenen Daten der Kunden vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben.
(2) Hierüber hinaus verwenden wir personenbezogene Daten des Kunden nur, soweit der Kunde hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Eine vom Kunden erteilte Einwilligung kann er jederzeit widerrufen.
(3) Dem Kunden ist bekannt, dass zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung des Vertragsverhältnisses die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung auf Basis von Art. 6 Absatz 1 lit. b) DSGVO unter anderem von dessen Name, Unternehmereigenschaft, Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung erforderlich sind.
(4) Wir sind berechtigt, bei konkretem Anlass telefonisch mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen, bspw. um die Ursache einer Störung zu ermitteln.
(5) Wir werden im Hinblick auf personenbezogene Daten des Kunden die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wahren.
(6) Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung (Link zur Datenschutzerklärung).

§ 13 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von CONMAT oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn CONMAT nicht binnen (sieben) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge CONMAT nicht binnen (sieben) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen von CONMAT ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an CONMAT zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet CONMAT die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist CONMAT nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von CONMAT, kann der Kunde unter den in § 14 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
(5) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die CONMAT aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird CONMAT nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen CONMAT bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen CONMAT gehemmt.
(6) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von CONMAT den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
(7) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

§ 14 Haftungsbeschränkung

(1) CONMAT haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden
a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten des Vermieters beruhen;
b) wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft;
c) die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von mir oder eines meiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) CONMAT haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) durch CONMAT oder einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. CONMAT haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit ihrer Onlinepräsenz.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Beide Vertragsparteien sind berechtigt, die Zusammenarbeit öffentlich bekanntzugeben. Wir sind berechtigt, den Kunden in internen und externen Veröffentlichungen in allen Arten von Medien als Referenzkunden unter Verwendung des Firmenlogos zu benennen.
(2) Die hier verfassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sowie die einvernehmliche Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses, wobei § 3 Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung findet. Einseitige empfangsbedürfte Erklärungen oder Anzeigen des Kunden bedürfen nur der Textform, es sei denn, dass das jeweils maßgebliche Recht für den Einzelfall eine strengere Form vorschreibt.

(2) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wilnsdorf.

(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder eine von den Parteien bei dessen Abschluss nicht bedachte Lücke aufweisen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung gilt das Gesetz, sofern die Lücke nicht durch ergänzende Vertragsauslegung gem. §§ 133, 157 BGB geschlossen werden kann. Beide Parteien sind verpflichtet, unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen und die Lücke mit einer Bestimmung zu schließen, die dem von den Parteien bei Abschluss des Vertrags Gewollten in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt.

April 2024

AGB erstellt von Rechtsanwalt Karlheinz Roth in Zusammenarbeit mit yourXpert.