Dachgeländer – roofgard

Warum Kollektivschutz?

Absoluten Vorrang hat eine kollektive Schutzeinrichtung gegenüber einem Seilsicherungssystem oder Anschlagpunkt. Zu kollektiven Schutzeinrichtungen zählen beispielsweise Schutzgeländer, Durchsturzgitter für Lichtkuppeln und Lichtbänder. Ein Sturz vom Dach oder durch eine Lichtplatte bzw. Lichtkuppel muss unbedingt verhindert werden! Das 7-fache Körpergewicht wirkt auf den Herabstürzenden bei einem Sturz von nur 2,00m.

Das Dachgeländer roofgard von CONMAT ist nach DIN EN 13374 als Mindestanforderung für Geländer der Ausstattungsklasse 3 zugelassen und zertifiziert. Darüber hinaus bietet CONMAT das roofgard Schutzgeländer auch nach DIN 14122-2 an. Eine Einbindung in das Blitzschutzsystem ist optional möglich. Dächer mit Geländer Systemen bieten eine hohe Sicherheit. Für die Planung von Absturzsicherungen gibt es eine Vielzahl an Regelwerken, Richtlinien und Normen. CONMAT bietet zur jeweiligen Dachsituation und Anwendung stets das passende Schutzsystem. Eine Vor-Ort Beratung zu Absturzsicherungen gehört für uns zum Standard.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Planung und Ausführung gerne.
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