Lichtkuppelsicherung

Schutz vor Sturz durch Gebäudeöffnungen

Bauherren und Betreiber von Gebäuden sind für die sichere Nutzung verantwortlich. Lichtbänder und Lichtkuppeln, die nicht dauerhaft durchsturzsicher sind, müssen mit geeigneten Schutzeinrichtungen ausgerüstet sein, die ein Durchstürzen oder Abstürzen von Personen verhindern (Quelle: DIN 4426 + ASR A2.1).
Es drohen sehr hohe Bußgelder bei Nichtachtung dieser Vorschriften.
Verantwortliche Personen können persönlich in Haftung genommen werden.

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Kontaktieren Sie uns einfach, wir freuen uns auf Sie!

Datenblätter zu unseren Lichtkuppelsicherungen finden sie hier: