Ortsfeste Steigleitern

Typ: roofgard-climb

Die CONMAT Steigleiteranlage Typ roofgard-climb wird dauerhaft an bauliche Anlagen, Gebäudedächer oder Maschinen angebracht. In Abhängigkeit der Gebäudehöhe werden die Steigleitern einzügig oder mehrzügig ausgeführt. Je nach Norm und Anwendung sind Steigleitern ohne eine Rückenschutzvorrichtung bis zu einer maximalen Steighöhe von 3,00m zugelassen. Befindet sich die Steigleiter allerdings auf einem Gebäudedach, um zu einem höhren Gebäudeteil zu führen, so ist die Entfernung der Steigleiter von der Gebäudeabsturzkante (Dachrand) und damit die komplette mögliche Absturzhöhe zu berücksichtigen! Der Sicherheitsabstand der Steigleiter zum Dachrand beträgt mindestens 3,00m.

Einzügige Steigleitern mit Rückenschutz:

  • Bis zu einer maximalen Steighöhe von 10,00m zugelassen.
  • Der Rückenschutz unten muss min. bei 2,20m und max. 3,00m beginnen.
  • Der Rückenschutz oben im Ausstiegsbereich muss mind. 1,00m über die Ausstiegsebene geführt werden.

Mehrzügige Steigleitern mit Rückenschutz:

  • Beträgt die Steighöhe mehr als 10,00m, ist ein Ruhepodest als Umstieg notwendig.
  • Bei versetzten, mehrzügigen Steigleitern müssen alle 6,00m Zwischenpodeste angebracht werden.

Detaillierte Informationen zu unseren Steigleitern wie Datenblätter finden sie hier:

Bei der Planung einer Steigleiter sind viele Parameter zu berücksichtigen. CONMAT GmbH & Co. KG unterstützt Sie dabei. Von der Planung bis zur Lieferung und Montage. Alles aus einer Hand!

Für die wiederkehrende Überprüfung und Kontrolle von Steigleitern vor Ort unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot.

Vorteile der Steigleiter roofgard-climb:

  • Material aus hochwertigem Aluminium.
  • Leichte und schnelle Montage.
  • Auf Wunsch auch in pulverbeschichtet lieferbar.
  • Die Komponenten der Steigleiter sind werkseits vormontiert.
  • Rutschsichere Sprossen.
  • Großzügige Leiterbreite von 595mm.
  • Zertifiziert gemäß DIN EN 14122 und DIN EN 18799.